Was ist Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit?

 

Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m § 78 SGB IX ist eine Leistung zur Sozialen Teilhabe, die Ihnen ermöglichen soll, Ihren Alltag weitestgehend selbstbestimmt und nach Ihren Wünschen zu gestalten. Die Assistenzleistungen werden in der Regel in Ihrer eigenen Wohnung erbracht.

Wir möchten Sie dabei unterstützen, je nach Ihren individuellen Möglichkeiten und Vorstellungen neue Perspektiven für Ihre Lebensgestaltung zu entwickeln und umzusetzen.

Wir arbeiten ressourcenorientiert. Dabei sind die Ziele aller Maßnahmen der Erhalt und die Förderung Ihrer Eigenständigkeit in möglichst vielen Bereichen Ihres Lebens.

Neben z.B. Hilfen zur Sicherung der finanziellen Existenz oder bei Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden und Ämtern sowie bei Postangelegenheiten, dient die Wohnassistenz auch Ihrer psychischen Entlastung in Krisenzeiten. Weitere Bereiche der Assistenz können, neben der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz bzw. einer Beschäftigungsmöglichkeit auch die Gestaltung von Freizeitaktivitäten sein. Auch kann unser ausgebildetes Fachpersonal Sie bei der Verwirklichung einer für Sie angemessenen Gesundheitssorge unterstützen. Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung von Möglichkeiten der ambulanten Eingliederungshilfe, sondern nur um einige Aspekte.

 

 

An wen richtet sich Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit?

 

Die Hilfen sind ein Angebot an erwachsene Bielefelder Bürger*innen, die dauerhaft an einer psychischen Störung und/oder an einer Suchterkrankung leiden. Die Leistungen können sowohl in deutscher und türkischer Sprache, als auch in kurdischen Dialekten erbracht werden.

 

 

Wie beantragt man Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit?

 

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird gemeinsam mit Ihnen besprochen und in einem sogenannten Teilhabe- oder Gesamtplan schriftlich fixiert. Dies geschieht in einem Bedarfsermittlungsgespräch mit dem Kostenträger, zu dem Sie eingeladen werden, nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.

Gerne unterstützen wir Sie in der Antragsstellung und bei der Durchführung des Gespräches. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu uns auf!

 

 

Wie wird die Wohnassistenz finanziert?

 

Sofern bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden, wird sie durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe nach SGB IX finanziert.

 

 

Wie wird die Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit erbracht?

 

Die Assistenz wird in einem Bezugsmitarbeitendensystem erbracht, d.h. dass Ihnen immer eine direkte Ansprechperson für Ihre Belange zur Seite steht. Die Unterstützung erfolgt, sofern nicht anders mit Ihnen vereinbart, bei Ihnen zu Hause. Auf Wunsch bzw. nach Bedarf können die Kontakte auch in unseren Büroräumen erfolgen oder aber an zuvor vereinbarten Orten im gesamten Stadtgebiet von Bielefeld.  

 

 

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlicher über die Möglichkeiten im Rahmen Wohnassistenz in eigener Häuslichkeit.

 

 

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